PRAXISPROFIL
Schwerpunkte in unserer Praxis in Erkner sind:
Behandlung von chronische Schmerzen
Schmerzbehandlungen mit Akupunktur und anderen naturheilkundlichen Methoden
Optimierung der medikamentösen Schmerztherapie, Schmerzinfusionen
Gesundheitsvorsorge
Vorsorgeuntersuchungen (Check up) und Hautkrebsscreening
erweiterte Vorsorge (z.B. Herz-Gefäß-Risiko, Organerkrankungen, Leistungscheck)
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
umfangreiche Herz-Kreislauf-Diagnostik
Sportuntersuchungen
für Taucher und Freizeitsportler
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Diagnostik
- Ultraschalluntersuchung von Bauchorganen und Schilddrüse
- EKG und Belastungs-EKG
- Langzeit (Speicher) -EKG und -Blutdruck
- Lungenfunktionsmessung
- Gefäßdiagnostik
Gesundheitsvorsorge
- Gesundheitsvorsorgeuntersuchung, auch erweiterter Check up
- Hautkrebsvorsorge
- Schutzimpfungen
- Reiseimpfung und -beratung
- Individuelle Labordiagnostik
Naturheilkundliche Behandlungen
- Akupunktur* mit Kassenzulassung zur Schmerzenbehandlung für Rücken und Knie (s.u.)
- Eigenblutbehandlungen
- Schröpfen
- Pulsationsschröpfen
- Hämatogene Oxydationstherapie
- UV - Bestrahlung des Blutes
- Aufbaukuren* Darmsanierung
- Tapeverbände
Rheumasprechstunde
Alle vier Wochen findet mittwochs in unserer Praxis eine Spezialsprechstunde für Patienten mit rheumatischen Erkrankungen statt. Sie werden durchgeführt von Frau Dr. Naumann aus der Rheumaklinik Treuenbrietzen. Leider beteiligen sich nicht alle Krankenkassen an dem neuen Modell der "Mobilen Rheumatologie". Wir geben Ihnen gern telefonisch Auskunft. Sie benötigen eine Überweisung durch Ihren Hausarzt.
*Akupunktur
Die Akupunktur wird seit dem 01.01.2007 von den gesetzlichen Krankenkassen unter folgenden Voraussetzungen erstattet:
- Es muß sich um chronische Schmerzen handeln
- Es werden nur Behandlungen von Lendenwirbelsäulen- und Knieschmerzen erstattet
- Im Jahr sind für jede der beiden Diagnosen einmal insgesamt 10 (in Ausnahmefällen mit Begründung 15) Sitzungen möglich. Für die Behandlung anderer Krankheitsbilder, wie z.B. Migräne, Allergien oder Suchtbehandlungen müssen Akupunkturen nach der ärztlichen Gebührenordnung für Privatleistungen berechnet werden.